Ein Working-Holiday-Aufenthalt in Japan ist für viele junge Menschen ein Traum: ein Jahr lang in einem der faszinierendsten Länder der Welt leben, arbeiten, reisen – und dabei tief in die japanische Kultur eintauchen. Doch bevor es losgeht, gibt es einiges zu wissen: Welche Voraussetzungen gelten? Welche Jobs sind erlaubt? Und woran sollte man vor Ort denken – etwa beim Autofahren? Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um das Working-Holiday-Visum für Japan.
Was ist das Working-Holiday-Visum?
Das Working-Holiday-Visum erlaubt jungen Menschen aus bestimmten Ländern, bis zu ein Jahr in Japan zu leben, zu reisen und gelegentlich zu arbeiten, um den Aufenthalt zu finanzieren. Das Programm wurde geschaffen, um den kulturellen Austausch zwischen Japan und anderen Ländern zu fördern. Es richtet sich an junge Erwachsene, die Japan nicht nur als Tourist erleben, sondern für eine gewisse Zeit Teil des Alltags werden möchten.
Wer kann ein Working-Holiday-Visum für Japan beantragen?
Japan unterhält Working-Holiday-Abkommen mit derzeit 29 Ländern, darunter Deutschland und Österreich.
Schweizer Staatsbürger können derzeit kein Working-Holiday-Visum beantragen, da es zwischen der Schweiz und Japan kein entsprechendes Abkommen gibt. Wer aus der Schweiz kommt, kann aber mit einem Touristenvisum (90 Tage) oder einem Studentenvisum länger im Land bleiben.
Voraussetzungen für Deutsche und Österreicher
Alter: 18–30 Jahre (bei Antragstellung)
Wohnsitz in Deutschland oder Österreich
Nachweis finanzieller Mittel (ca. 2.000–2.500 EUR)
Gute Gesundheit
Keine begleitenden Kinder
Rückflugticket oder zusätzliche Ersparnisse
Wie beantragt man das Working-Holiday-Visum?
Der Antrag erfolgt persönlich bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat (z. B. in Berlin, München oder Frankfurt). Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–2 Wochen. Nach Erhalt hast du ein Jahr Zeit, um einzureisen.
Benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular
Gültiger Reisepass
Passfoto (nach japanischen Anforderungen)
Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch)
Motivationsschreiben („Statement of Purpose“)
Geplanter Reiseverlauf („Working Holiday Schedule“)
Nachweis über finanzielle Mittel
Rückflugticket oder Nachweis zusätzlicher Ersparnisse
Welche Jobs sind erlaubt?
Das Working-Holiday-Visum erlaubt gelegentliche Arbeit, um den Aufenthalt zu finanzieren. Tätigkeiten in Bars, Clubs oder Spielhallen sind jedoch nicht gestattet. Beliebte Jobs für Working-Holiday-Reisende sind:
Gastronomie (Kellner, Barista, Küchenhilfe)
Hotellerie (Rezeption, Housekeeping)
Landwirtschaft (Farmarbeit, Erntehilfe)
Unterrichten (Englisch oder Deutsch)
Tourismus (Kundenservice, Reisebegleitung)
Die Löhne liegen meist zwischen 950 ¥ und 1.200 ¥ pro Stunde (ca. 6–8 €). In Städten wie Tokio oder Osaka sind sie oft höher.
Unterkunft: Wohnen auf Zeit in Japan
In den ersten Wochen entscheiden sich viele für Guesthouses oder Sharehouses – günstige Wohngemeinschaften für Expats und Einheimische. Die Mieten beginnen bei etwa 50.000 ¥/Monat (ca. 320 €). Anbieter wie Oakhouse, Sakura House oder Borderless House sind auf internationale Gäste spezialisiert.
Wer länger bleibt, kann sich später eine eigene Wohnung suchen. Mietverträge in Japan beinhalten oft mehrere Gebühren (Kaution, Vermittlungsgebühr, „Key Money“).
Reisen während des Working Holiday
Mit dem Working-Holiday-Visum darfst du im ganzen Land reisen – die perfekte Kombination aus Arbeit und Entdeckung. Beliebte Ziele sind:
Tokyo – Moderne Metropole voller Energie
Kyoto – Tempel, Geschichte und Tradition
Osaka – Streetfood-Himmel und Nachtleben
Hokkaido – Natur und Outdoor-Abenteuer
Okinawa – Tropisches Paradies im Süden
Autofahren in Japan – Wichtig für ländliche Regionen
Gerade in ländlichen Regionen wie Hokkaido, Shikoku oder Kyushu sind öffentliche Verkehrsmittel begrenzt. Wer dort arbeitet oder lebt, braucht oft ein Auto.
Wichtig: Der internationale Führerschein allein reicht für deutsche Working Holiday Teilnehmer nicht aus. Du benötigst zusätzlich eine offizielle japanische Übersetzung deines deutschen Führerscheins, zertifiziert durch die JAF (Japan Automobile Federation). Für Österreicher genügt der internationale Führerschein.
Hier hilft One Click Japan – dein offizieller Online-Service für Führerscheinübersetzungen ab nur 49 Euro. Die Übersetzung ist JAF-zertifiziert, wird in ganz Japan anerkannt und kann komplett online beantragt werden.
Tipp: Bestelle deine japanische Führerscheinübersetzung bereits vor der Abreise – so kannst du nach Ankunft sofort losfahren.
Versicherung und Steuern
Krankenversicherung
Du brauchst eine gültige Krankenversicherung. Optionen:
Japanische National Health Insurance (NHI): Anmeldung nach Wohnsitzregistrierung
Private Auslandskrankenversicherung: In Deutschland oder Österreich vor Abreise abschließen
Steuern
Arbeitgeber ziehen automatisch eine Einkommenssteuer ab. Wer länger als 183 Tage bleibt, gilt als „Resident“ und muss ggf. eine Steuererklärung abgeben.
Praktische Tipps für deinen Aufenthalt
Lerne Grundkenntnisse in Japanisch – einfache Sätze helfen enorm
Eröffne ein japanisches Bankkonto, falls du regelmäßig arbeitest
Besorge dir eine lokale SIM-Karte oder eSIM
Sei pünktlich und höflich – Werte, die in Japan sehr geschätzt werden
Plane dein Budget realistisch – besonders in Tokyo
